Das Areal besteht aus den beiden Elternhäusern des Künstlers. Beide stehen unter Denkmalschutz. Das Haus 1 umfasst das Mühlengrundstück, in dem Karl Schmidt-Rottluff als Kind aufwuchs. Sein Vater verdiente als Müller das Geld für die Familie. Das Haus 2 ist das benachbarte Landhaus. Es wurde vom Vater des Künstlers errichtet. Karl Schmidt-Rottluff verbrachte auch einige Jahre in dem Haus. Die Raumaufteilung ist original erhalten.